• Ziel des Vereins ist es, die Koordination zwischen den musikbegeisterten SchülerInnen sowie fachlichen Vortragenden zu fördern und die Umsetzung zu unterstützen. Instrumentalausbildung und Bildungsinitiativen sollen insbesondere im Bereich der Jugend- und Erwachsenenbildung gefördert werden. Der Unterricht findet in der Regel in Lichtenwörth – Kirchenplatz 3/1.Stock statt. (Standortserweiterungen sind zulässig und werden zeitnah bekanntgegeben).1) Allgemeine Anmeldungs- Information
  • Die Anmeldung gilt für ein gesamtes Schuljahr (zwei Semester). Anmeldeformulare sind direkt über die Musikschule den Lehrkörper oder im Bürgerservice Lichtenwörth erhältlich sowie online über die Website www.musikschule-lutunwerde.at möglich.
    Die Zuteilung der Unterrichtseinheiten und Lehrkräfte erfolgt ausschließlich durch die Musikschulleitung. Mit Abgabe der Anmeldung wird die jeweils gültige Schulordnung anerkannt.
  • Nachmeldungen: Auch während des laufenden Semesters können Nachmeldungen entgegengenommen werden. Ein Einstieg in den Musikunterricht ist – je nach freien Plätzen und Kursangeboten für Kinder und Erwachsene möglich. Mit Abgabe der Anmeldung wird die jeweils gültige Schulordnung anerkannt.
  • Mitwirkung: Alle Schüler:innen der Musikschule Lutunwerde sind angehalten, pro Semester an mindestens einem Schülerkonzert oder vergleichbaren öffentlichen Auftritt mitzuwirken. Diese Auftritte sind integraler Bestandteil der musikalischen Ausbildung und fördern die persönliche sowie künstlerische Entwicklung der Schüler:innen. Sie gelten als reguläre Unterrichtseinheit im Sinne der „Aufführungspraxis“. Für Lehrkräfte wird die entsprechende Mitwirkung arbeitstechnisch berücksichtigt.

1a) Anmeldung, Ummeldung, Nachmeldung, Abmeldung

  • Anmeldungen erfolgen schriftlich oder über das Online-Formular auf der Homepage der Musikschule und sind nach Bestätigung durch den Verein für die Dauer eines Schuljahres verbindlich. 
  • Ummeldungen (z. B. Instrumentenwechsel oder Kursänderungen) sind – sofern freie Plätze vorhanden sind – jeweils zu Semesterbeginn möglich. 
  • Nachmeldungen: Auch während des laufenden Semesters können Nachmeldungen entgegengenommen werden und werden aliquot in ganzen Monaten abgerechnet.
  • Abmeldungen während des laufenden Schuljahres sind grundsätzlich nicht zulässig. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Wohnortwechsel, längerfristige Krankheit, Notlage) kann in Absprache mit der Schulleitung eine Lösung gefunden werden. Eine vorherige Kontaktaufnahme ist in solchen Fällen erforderlich.
  • Eine Abmeldung nach Ablauf des Schuljahres ist nicht notwendig, da für jedes Schuljahr eine neue Anmeldung erforderlich ist.



2) Schnupperstunden

  • Die Schnupperstunde a 25 min. ist eine einmalige, kostenlose Kennenlernstunde für Neustarter, die vom Verein der Musikschule nach Vor-Anmeldung angeboten wird.
  • Sie lernen Ihren Pädagogen*in persönlich kennen
  • Sie können alle offenen Fragen vor Ort besprechen und Ihr Instrument kennenlernen
  • Gemeinsam wird ein möglicher Unterrichtstermin vereinbart
  • Pro Semester ist eine Schnupperstunde pro Instrument als Neustarter möglich
  • Weiters werden Informationstage – wie z.B.: Tag der offenen Türe angeboten
    1. Musikunterricht für Kinder & Erwachsene 
  • Die allg. Aufnahme erfolgt nach Maßgabe freier Plätze, unter Berücksichtigung der musikalischen und körperlichen Eignung sowie des Eingangsdatums der Anmeldung.
    Es finden keine Aufnahmsprüfungen, sondern Schnupper- Kennenlernstunden statt. 
  • Es finden keine Übertrittsprüfungen statt; die musikalische Entwicklung wird als immanente (kontinuierliche) Bewertung evaluiert. Bewertung durch Mitmachen, Fortschritt, Beteiligung, Präsentation. 
  • Der Musikunterricht steht ab sofort auch Erwachsenen offen. (10er Block Möglichkeit)
  • Für Neueinsteiger:innen gelten die ersten zwei Unterrichtswochen als zu bezahlender  Beobachtungszeitraum – somit entstehen Ihnen außer diesen 2 Wochenstunden keine weiteren Kosten – bei unvorhersehbarer Absage innerhalb dieses Beobachtungszeitraumes)  FAIRPLAY LUTUNWERDE –
    dies gilt nicht für Erwachsene; – (10er Blöcke werden vor dem ersten Unterricht verrechnet)
  • Schulbeiträge 
  • Die Unterrichtskosten werden jährlich vom Verein der Musikschule angepasst – unter Berücksichtigung von Indexanpassungen, Erhaltungs- und Betriebskosten. 
  • Hauptamtlich gemeldete Kinder, Schüler:innen, Studierende sowie Präsenzdiener aus Lichtenwörth, erhalten gegen Vorlage eines gültigen Nachweises bis zum vollendeten 24. Lebensjahr den ermäßigten Kindertarif.
  • Der Erwachsenentarif gilt grundsätzlich ab dem vollendeten 21. Lebensjahr
  • Schüler & Erwachsene aus der Region können sich gerne in Gruppenstunden, Jugendblasorchester, Jugendchor sowie Ensembles anmelden. Es gilt hier
    Beitrag/ Region.

4a) Schulbeiträge Liste – WS 2025/2026

Alle Beiträge sind pro Monat & pro Person zu verstehen.

 

 

 

Unterrichtsform Dauer Zielgruppe Beitrag Liwö Beitrag Region
Einzelunterricht (E) 25 min Schüler*innen EUR 40,- Warteliste
  40 min Schüler*innen EUR 47,- Warteliste
  50 min Schüler*innen EUR 55,- Warteliste
2er Gruppe (G) 50 min Schüler*innen EUR 40,- EUR 65,-
3er Gruppe (G) 50 min Schüler*innen EUR 34,- EUR 40,-
4er Gruppe (G) 50 min Schüler*innen EUR 29,- EUR 34,-
Bläserklasse VS ab 2. & 3. Volksschule kostenlos n.a.
– Wiederanmeldung von Steinfeldklang kostenlos n.a.
– Neuanmeldung   kostenlos n.a.
Jugendblasorchester 50 min Schüler*innen kostenlos EUR 29,-
Kinderchor VS 50 min Schüler*innen kostenlos n.a.
– Wiederanmeldung von Steinfeldklang kostenlos n.a.
– Neuanmeldung   kostenlos n.a.
Chor / Jugendchor 50 min Jugend (ab 5 TN) kostenlos EUR 29,-
Theoriekurs 50 min Kinder & Erwachsene kostenlos n.a.
EMP / Früherziehung 50 min Kinder (ab 5 TN) EUR 18,- EUR 29,-
Ensembles 50 min Kinder (ab 5 TN) EUR 18,- EUR 29,-

Für jedes Ensemble wird eine Mindestanzahl von 5 Teilnehmer*innen angestrebt. Sollte ein Ensemble mangels Teilnehmerzahl nicht zustande kommen, entfällt die Anmeldung automatisch – ohne Auswirkung auf den restlichen Unterricht.

Erwachsenenunterricht – 10er Block (Einmalzahlung pro Person)

Unterrichtsform Dauer Beitrag Liwö Beitrag Region
Einzelunterricht (E) 25 min EUR 220,- (22/Eh) EUR 220,- (22/Eh)
Einzelunterricht (E) 50 min EUR 440,- (44/Eh) EUR 440,- (44/Eh)
Ensemble ab 2 Personen 50 min EUR 200,- (20/Eh/P.) EUR 200,- (20/Eh/P.)

Leihinstrumente

Verleihdauer Zielgruppe Beitrag (einmalig)
1 Schuljahr Kinder & Erwachsene ab EUR 80,-

Für jedes Ensemble wird eine Mindestanzahl von 5 Teilnehmer*innen angestrebt, damit der Unterricht stattfinden kann. Da sich die Ensemblezusammensetzung erst nach Abschluss der allgemeinen Anmeldungen ergibt, können wir die tatsächliche Durchführung erst zu einem späteren Zeitpunkt bestätigen. Sollte ein Ensemble mangels Teilnehmerzahl nicht zustande kommen, wird Ihre Anmeldung dafür automatisch hinfällig – selbstverständlich ohne Auswirkungen auf Ihre Anmeldung im Instrumental- oder Gesangsfach (Einzel- oder Gruppenunterricht).

4b) Zahlungsmodalitäten

  • Den Schulbeitrag erhalten Sie ca. zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn per SEPA-Lastschrift; 
  • Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem gewählten Kurs. 
  • Eine Anmeldung gilt als Schuljahresanmeldung = 2 Semester
  • Der Schulbeitrag erfolgt in 10 Monatsbeiträge – Ausnahme 10er Block

5) Unterrichtsstunden

  • Versäumte Unterrichtsstunden  – Von Schüler:innen nicht wahrgenommene Unterrichtseinheiten werden weder nachgeholt noch rückerstattet. 
  • Informationspflicht des Schülers & Lehrers: Absagensind rechtzeitig mitzuteilen.
  • Fairplay-Regelung: Bei länger andauernder Krankheit oder schwerer Verletzung kann – nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung und Mitteilung an die Vereins-Schulleitung – auf Kulanzbasis ein entsprechender Anteil der versäumten Stunden ausgeglichen werden.
  • Von Lehrkräften abgesagte Stunden werden in jedem Fall nachgeholt.
    (Ausnahme Erkrankung der Lehrkraft)
  • Eine Rückerstattung von Schulbeiträgen ist nicht möglich.

6) Regelungen für den Unterrichtsbetrieb

  • Der Unterricht findet regelmäßig 1x wöchentlich statt. Ausnahmen sind Blockveranstaltungen;
  • 10er Block Schüler:innen – Erwachsene EE können Ihre Einheiten in Absprache mit Ihrem Pädagog:in innerhalb eines Semester´s variabel einteilen;
  • Die Musikschule und Ihre Schüler:innen haben sich nach den jeweils gültigen Verordnungen der Bundesregierung sowie ergänzende Auflagen der Gemeinde Lichtenwörth sowie der Schulleitung zu richten. 
  • Distance Learning (Online-Unterricht) wird als gleichwertiger Unterricht anerkannt und gleichwertig verrechnet.

7) Unterrichtsbeginn und Unterrichtsort 

  • Der Unterricht beginnt grundsätzlich mit dem offiziellen Schulbeginn der Pflichtschulen in Niederösterreich. Der genaue Starttermin wird vom Verein der Musikschule bekanntgegeben.
  • Es gilt der Schulkalender der Pflichtschulen NÖ – schulautonome Tage können nicht berücksichtigt werden. 
  • Der Hauptunterrichtsstandort ist Kirchenplatz 3/ 2493 Lichtenwörth. Zusätzlich können weitere, bekanntgegebene Unterrichtsräume (z. B. Volksschule, Kindergärten etc.) genutzt werden. Änderungen des Unterrichtsortes sind möglich, stellen jedoch keinen Grund für eine Abmeldung dar.

    8) Musikschulbestätigung – Schulnachricht
  • Am Ende des Schuljahres erhalten alle Schüler:innen eine offizielle Schulnachricht als Musikschulbestätigung über den Unterricht.
  • Diese kann bei Bedarf z. B. für schulische Zwecke, Wettbewerbe oder weiterführende Ausbildungen verwendet werden.

9) Aufsichtspflicht, Haftung 

  • Die Aufsichtspflicht durch den Verein der Musikschule besteht ausschließlich während der aktiven Unterrichtszeit und beschränkt sich auf minderjährige Schüler:innen. Diese erfolgt durch die jeweilige Pädagogin bzw. den Vortragenden. 
  • Der Verein der Musikschule übernimmt keine Haftung für Vorfälle außerhalb der Unterrichtszeit – insbesondere nicht für Gesundheitsschäden, Unfälle auf dem Schulweg und während des unbeaufsichtigten Aufenthalts in den Schulräumlichkeiten. 
  • Alle Räume und das Inventar sind von Schüler:innen sowie Lehrkräften sorgfältig zu behandeln. Für durch Schüler:innen verursachte Schäden haften die Erziehungsberechtigten.

10) Instrumente – Leihinstrumente 

  • Grundsätzlich sind die benötigten Instrumente des Schülers selbst mitzubringen. Ausgenommen davon sind fest installierte Instrumente wie Klavier, Schlagzeug und Keyboard etc. – diese werden vom Verein für Unterrichtszwecke bereitgestellt
  • Bei Fragen zur Instrumentenwahl, -beschaffung oder -miete steht die Schulleitung gerne beratend zur Verfügung und unterstützt bei der Auswahl eines passenden Instruments. 
  • Leihinstrumente werden nach Verfügbarkeit seitens der Musikschulleitung entgeltlich verliehen. Der Entlehner haftet für Verlust, Diebstahl sowie für alle Schäden am Leihobjekt während der gesamten Leihdauer. Schäden sind durch einen fachkundigen Instrumentenmacher beheben zu lassen und werden dem Entlehner in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt.
    Grundsätzlich ist die Leihmiete auf die Dauer eines Schuljahres beschränkt. Schülerinnen und Schüler mit gültiger Wiederanmeldung Einzelunterricht & Guppenunterricht haben die Möglichkeit, das Instrument auch während der Ferienzeit (2 Monate) kostenlos weiter zu nutzen. 

10) a    Leihinstrumente- (Bläserklasse)

• Für die Teilnahme an der Bläserklasse gilt eine monatliche Pauschale von € 10,-. (AGB)

• Diese Gebühr deckt die Bereitstellung von Notenmaterial, sowie die Bereitstellung und Unterstützung sowie die Nutzungmöglichkeit des jeweiligen Instruments aus dem Bestand der Musikschule ab. 

• Sie dient ausschließlich der Abdeckung von Sach- und Verwaltungskosten. 
Der BK – Unterricht ist kostenlos.

• Eine Versicherung ist nicht inkludiert – Eltern haften für das Mietinstrument. (Schäden werden durch einen externen Instrumentenbauer begutachtet und dem Mieter/in bei Rückgabe Rechnung gestellt)

• Ein Wechsel des Instrumentes durch den SchülerIN innerhalb des BK- Kurses – (Kurszeitraum 2 Jahre) ist nur auf Antrag sowie Bestätigung der Schulleitung möglich. 

• eine gleichzeitige Nutzung der Mietinstrumente für den Unterricht an externen Musikschulen oder in privaten Lehrgängen ist nicht gestattet.
Die Verwendung im Rahmen der aktiven Teilnahme an Vereinen in Lichtenwörth bleibt davon unberührt und ist selbstverständlich möglich.


10) b    Leihinstrumente / Verleihkosten

• Leihinstrumente stehen ausschließlich aktiven, ordentlichen Schüler:innen der MS Lutunwerde zur Verfügung.
Voraussetzung ist die Teilnahme an der Bläserklasse (BK) oder einer zum leih-Instrument gehörigen Unterrichtseinheit an der MS Lutunwerde.

• Für alle Schüler:innen im Schuljahr 2025/26 gelten folgende Leihkosten:

o Schüler:innen: € 13,- pro Monat bzw. € 130,- pro Jahr 

o Erwachsene:    € 15,- pro Monat bzw. € 150,- pro Jahr

• Die Miete wird grundsätzlich für 10 Monate berechnet.

• Die Mietdauer ist grundsätzlich auf 2 Jahre begrenzt.

• Bei einer weiterführenden gültigen Anmeldung für das kommende Schuljahr, werden die Sommermonate kostenlos in den Sommermonaten zur Verfügung gestellt.

• Schlagwerk – Drumset´s etc. können nicht verliehen werden – 

• Nebeninstrumente – Alternativinstrumente
Die Musikschule konzentriert ihre Förderung auf Hauptinstrumente im Unterricht.
Daher werden Nebeninstrumente gerne unterrichtet, können aber nicht seitens der MS-Lutunwerde zur Verfügung gestellt werden.

• Instrumente, deren Anschaffungswert unter der Jahresgebühr von 150.-€ liegen, können nicht verliehen werden. 
– Gerne unterstützen wir Sie mit Information bei der Miete oder Kauf bei externen Anbietern.

11) Fächerangebot & Lehrkörper 

  • Bei ausreichender Anmeldezahl bemüht sich der Verein, alle gängigen musikalischen Fächer im Rahmen des Möglichen anzubieten. Ein Anspruch auf bestimmte Lehrpersonen oder Wunschtermine besteht nicht. Änderungen in der Lehrkraft- oder Terminzuweisung gelten nicht als Abmeldegrund.
  • Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bei Veranstaltungen & Unterricht

Der Verein der Musikschule ist durch Ihre Anmeldung berechtigt, bei schulischen Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Aufführungen, Feste) Foto-, Ton- und Filmaufnahmen zu erstellen und diese unentgeltlich für Präsentationen sowie nicht kommerzielle Veröffentlichungen (z. B. Website, Broschüren, Social Media) zu verwenden. 

Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schüler:innen, die mit der Aufnahme und Verwendung nicht einverstanden sind, müssen dies vor Veranstaltungsbeginn beim Eintritt schriftlich mitteilen. Ohne eine solche Mitteilung gilt das Einverständnis als erteilt. 

12) Handyverbot im Unterricht

  • Das Filmen oder Aufzeichnen während des Unterrichts durch Schüler:innen ist ausschließlich zu pädagogischen Zwecken erlaubt und dies nur nach vorheriger Zustimmung der jeweiligen Vortragenden.

    13) Datenschutz 

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen durch Dritte zur 

Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
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