Kirchenplatz 3/1

2493 Lichtenwörth

Tel.: 0686-2112700

mail: kontakt@musikschule-lutunwerde.at

Schulordnung & Vereinsinformation

Ziel des Vereins ist es, die Koordination zwischen den musikbegeisterten SchülerInnen sowie fachlichen Vortragenden zu fördern und die Umsetzung zu unterstützen. Instrumentalausbildung und Bildungsinitiativen sollen insbesondere im Bereich der Jugend- und Erwachsenenbildung gefördert werden. Der Unterricht findet in der Regel in Lichtenwörth – Kirchenplatz 3/1. Stock statt. (Standortserweiterungen sind zulässig und werden zeitnah bekanntgegeben.)

1) Allgemeine Anmeldungs-Information

  • Die Anmeldung gilt für ein gesamtes Schuljahr (zwei Semester). Anmeldeformulare sind direkt über die Musikschule, den Lehrkörper oder im Bürgerservice Lichtenwörth erhältlich sowie online über die Website www.musikschule-lutunwerde.at möglich. Die Zuteilung der Unterrichtseinheiten und Lehrkräfte erfolgt ausschließlich durch die Musikschulleitung. Mit Unterschrift der Anmeldung wird die jeweils gültige Schulordnung anerkannt.
  • Nachmeldungen: Auch während des laufenden Semesters können Nachmeldungen entgegengenommen werden. Ein Einstieg in den Musikunterricht ist – je nach freien Plätzen und Kursangeboten für Kinder und Erwachsene – möglich. Mit Unterschrift der Anmeldung wird die jeweils gültige Schulordnung anerkannt.
  • Mitwirkung: Alle Schüler:innen der Musikschule Lutunwerde sind angehalten, pro Semester an mindestens einem Schülerkonzert oder vergleichbaren öffentlichen Auftritt mitzuwirken. Diese Auftritte sind integraler Bestandteil der musikalischen Ausbildung – gelten für die Jahresbeurteilung und Wiederaufnahme und fördern die persönliche sowie künstlerische Entwicklung der Schüler:innen. Sie gelten als reguläre Unterrichtseinheit im Sinne der „Aufführungspraxis“. Für Lehrkräfte wird die entsprechende Mitwirkung arbeitstechnisch berücksichtigt.

1a) Anmeldung, Ummeldung, Nachmeldung, Abmeldung

  • Anmeldungen erfolgen schriftlich oder über das Online-Formular auf der Homepage der Musikschule und sind nach Bestätigung durch den Verein für die Dauer eines Schuljahres verbindlich.
  • Ummeldungen (z. B. Instrumentenwechsel oder Kursänderungen) sind – sofern freie Plätze vorhanden sind – jeweils vor Semesterende der Schulleitung per Mail mitzuteilen.
  • Nachmeldungen: Auch während des laufenden Semesters können Nachmeldungen entgegengenommen werden und werden aliquot in ganzen Monaten abgerechnet. (keine Stundenabrechnung)
  • Abmeldungen während des laufenden Schuljahres sind grundsätzlich nicht zulässig. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Wohnortwechsel, längerfristige Krankheit, Notlage) kann in Absprache mit der Schulleitung eine Lösung gefunden werden. In solchen Fällen ist eine vorherige Kontaktaufnahme und eine schriftliche Zusendung an die Musikschuldirektion verpflichtend.
  • Eine Abmeldung nach Ablauf des Schuljahres ist nicht notwendig, da für jedes Schuljahr eine neue Anmeldung erforderlich ist. (Ausnahme Bläserklasse, da diese für jeweils 2 Jahre konzipiert ist.)

2) Schnupperstunden

  • Die Schnupperstunde à 25 Min. ist eine einmalige, kostenlose Kennenlernstunde für Neustarter, die vom Verein der Musikschule nach Vor-Anmeldung angeboten wird.
  • Sie lernen Ihre*n Pädagog*in persönlich kennen.
  • Sie können alle offenen Fragen vor Ort besprechen und Ihr Instrument bzw. Ihre Stundenauswahl kennenlernen.
  • Gemeinsam wird ein möglicher Unterrichtstermin vereinbart.
  • Pro Semester ist eine Schnupperstunde pro Instrument als Neustarter möglich.
  • Weiters werden Informationstage – wie z. B. Tag der offenen Türe – angeboten.

3) Musikunterricht für Kinder & Erwachsene

  • Die allgemeine Aufnahme erfolgt nach Maßgabe freier Plätze, unter Berücksichtigung der musikalischen und körperlichen Eignung sowie des Eingangsdatums der Anmeldung. Es finden keine Aufnahmeprüfungen, sondern Schnupper- bzw. Kennenlernstunden statt.
  • Es finden keine verpflichtenden Übertrittsprüfungen statt; die musikalische Entwicklung wird als immanente (kontinuierliche) Bewertung evaluiert. Bewertung durch Mitmachen, Fortschritt, Beteiligung, Präsentation.
  • Der Theorieunterricht wird ab dem 2. Lernjahr zusätzlich angeboten.
  • Der Musikunterricht steht ab sofort auch Erwachsenen offen. (10er-Block-Möglichkeit)
  • Für Neueinsteiger:innen gelten die ersten zwei Unterrichtswochen als zu bezahlender Beobachtungszeitraum – somit entstehen Ihnen außer diesen 2 Wochenstunden keine weiteren Kosten bei unvorhersehbarer Absage innerhalb dieses Beobachtungszeitraumes. FAIRPLAY LUTUNWERDE – dies gilt nicht für Erwachsene; (10er-Blöcke werden vor dem ersten Unterricht verrechnet).

§ 10er-Block-Unterricht

  1. Die Musikschule Lutunwerde bietet neben dem regulären Semesterunterricht ein alternatives Unterrichtsmodell für Erwachsene in Form eines sogenannten 10er-Blocks an.
  2. Der 10er-Block umfasst zehn (10) Unterrichtseinheiten je Semester und berechtigt ausschließlich zur Inanspruchnahme dieser Einheiten innerhalb des jeweils vertraglich vereinbarten Semesters.
  3. Es handelt sich hierbei weder um ein übertragbares noch um ein ansparbares Stundenkontingent. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten verfallen mit Ablauf des Semesters ersatzlos.
  4. Eine Übertragung in nachfolgende Semester, eine aliquote Rückerstattung, eine Auszahlung oder sonstige Gutschrift nicht konsumierter Einheiten ist ausgeschlossen.
  5. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei nachgewiesener Krankheit oder höherer Gewalt, kann auf schriftliches Ansuchen eine Sonderregelung gewährt werden. Die Entscheidung hierüber obliegt ausschließlich der Musikschule. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  6. Die Terminvergabe erfolgt nach Maßgabe der organisatorischen, personellen und räumlichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf bestimmte Unterrichtszeiten, Ersatztermine oder Nachholstunden besteht nicht.

§ Anmeldung, Schnupperstunde und Beobachtungszeitraum

  • Mit der Teilnahme an der angemeldeten Schnupperstunde gilt der Unterrichtsplatz als verbindlich angemeldet, sofern keine anderslautende Absage im Anschluss erfolgt.
  • Für Neueinsteiger:innen wird ein zweiwöchiger Beobachtungszeitraum festgelegt. Dieser Zeitraum beginnt offiziell mit der ersten regulären Unterrichtseinheit bzw. nach der Schnupperstunde.
  • Während des kostenlosen Beobachtungszeitraums werden ausschließlich die tatsächlich stattfindenden Unterrichtseinheiten gesehen und ermöglichen dem/der Schüler:in als auch der Musikschule den Rücktritt von einer Vereinbarung (pädagogische, gesundheitliche, terminliche Probleme).
  • Eine schriftliche Abmeldung innerhalb dieses Beobachtungszeitraums ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. In diesem Fall entstehen keine weiteren Zahlungsverpflichtungen über die bis dahin konsumierten Unterrichtseinheiten hinaus.
  • Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Abmeldung, wird das Unterrichtsverhältnis automatisch als regulär fortgesetzt und gemäß den geltenden Tarif- und Zahlungsbestimmungen verrechnet.
  • Für Erwachsene mit 10er-Block: Mit der Teilnahme an der angemeldeten Schnupperstunde gilt der Unterrichtsplatz als verbindlich angemeldet, sofern keine anderslautende Absage im Anschluss erfolgt. (10er-Blöcke werden vollständig vor dem ersten Unterricht abgerechnet.)

4) Schulbeiträge Schuljahr 2026/27

  • Die Unterrichtskosten werden jährlich vom Verein der Musikschule angepasst – unter Berücksichtigung von Indexanpassungen, Erhaltungs- und Betriebskosten.
  • Hauptamtlich gemeldete Kinder, Schüler:innen, Studierende sowie Präsenzdiener aus Lichtenwörth erhalten gegen Vorlage eines gültigen Nachweises bis zum vollendeten 24. Lebensjahr den ermäßigten Kindertarif.
  • Der Erwachsenentarif gilt grundsätzlich ab dem vollendeten 21. Lebensjahr.
  • Schüler & Erwachsene aus der Region können sich gerne in Gruppenstunden, Jugendblasorchester, Jugendchor sowie Ensembles anmelden. Es gilt hier der Beitrag/Region.

4a) Schulbeiträge & Zahlungsmodalitäten WS 2026–2027

Alle Beiträge sind pro Monat und pro Person zu verstehen.

Zahlungsmodalitäten

  • Den Schulbeitrag erhalten Sie ca. zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn per SEPA-Lastschrift oder in 10 Monatsbeiträgen als Rechnung – Ausnahme 10er-Block.
  • Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem gewählten Kurs.
  • Eine Anmeldung gilt als Schuljahresanmeldung (= 2 Semester) – ausgenommen Quereinsteiger.

Einzel- und Gruppenunterricht

Unterrichtsform Dauer Zielgruppe Beitrag Lichtenwörth Beitrag Region
Einzelunterricht (E)25 minSchüler*innen€ 40,–auf Anfrage
Einzelunterricht (E)40 minSchüler*innen€ 47,–auf Anfrage
Einzelunterricht (E)50 minSchüler*innen€ 55,–auf Anfrage
2er-Gruppe (G)50 minSchüler*innen€ 40,–€ 65,–
3er-Gruppe (G)50 minSchüler*innen€ 34,–€ 40,–
4er-Gruppe (G)50 minSchüler*innen€ 29,–€ 34,–

Bläserklasse VS

Die Bläserklasse beginnt ab der 2. Volksschulklasse und ist für die 2. und 3. Schulstufe 2-jährig vorgesehen. Eine Teilnahme ab der 4. Schulstufe ist weiterhin herzlich willkommen. Die organisatorische Abstimmung mit dem persönlichen Stundenplan muss jedoch eigenverantwortlich erfolgen.

Anmeldung Unterricht Instrumenten- & Versicherungsbeitrag
Wiederanmeldungkostenlos€ 20,– einmalig pro Semester
Neuanmeldungkostenlos€ 20,– einmalig pro Semester

Chöre, Orchester & Zusatzfächer

Unterrichtsform Dauer Zielgruppe Beitrag Lichtenwörth Beitrag Region
Jugendblasorchester50 minSchüler*innen€ 10,–€ 10,–
Kinderchor MS–VS50 minSchüler*innenkostenlosn.a.
Chor / Jugendchor50 minJugend (ab 5 Teilnehmer*innen)kostenlosauf Anfrage
Theoriekurs50 minKinder & Erwachsenekostenlos mit Hauptfachauf Anfrage
EMP / Früherziehung50 minKinder (ab 5 Teilnehmer*innen)€ 18,–auf Anfrage
Ensembles50 minKinder (ab 4 Teilnehmer*innen)€ 10,– mit Hauptfach€ 20,– ohne Hauptfach
Singkreis-Chor90 minSchüler*innen & ErwachseneNotenbeitragNotenbeitrag
Dance Class Mini ab 6 J.60 minKinder€ 130,– p. Semester€ 130,– p. Semester
Dance Class Junior ab 8 J.60 minKinder€ 130,– p. Semester€ 130,– p. Semester
Dance Class Oriental f. Kids ab 10 J.60 minKinder€ 130,– p. Semester€ 130,– p. Semester
Dance Class Bauchtanz f. Erw.60 minErwachsene€ 150,– p. Semester€ 150,– p. Semester

Du hättest gerne ein Wunschensemble? Wir sind gespannt – sprich uns einfach an!

Für jedes Ensemble wird eine Mindestanzahl an Teilnehmer*innen vorausgesetzt. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und das Ensemble daher nicht durchgeführt, gilt die Anmeldung für dieses Ensemble automatisch als gegenstandslos. Bereits bestehende oder weitere Anmeldungen zum Unterricht bleiben davon unberührt.

Erwachsenenunterricht – 10er-Block

Einmalzahlung pro Person. Die gebuchten 10 Einheiten pro Semester sind verpflichtend innerhalb desselben Semesters zu konsumieren.

Unterrichtsform Dauer Zielgruppe Beitrag Lichtenwörth Beitrag Region
Einzelunterricht (EE)25 minErwachsene€ 250,– (€ 25,–/Einheit)€ 250,– (€ 25,–/Einheit)
Einzelunterricht (EE)50 minErwachsene€ 480,– (€ 48,–/Einheit)€ 480,– (€ 48,–/Einheit)
Ensemble ab 2 Personen50 minab 2 Erwachsenen – Kinder musizieren kostenlos mit€ 200,– (€ 20,–/Einheit)€ 200,– (€ 20,–/Einheit)

Leihinstrumente nach Verfügbarkeit – siehe Pkt. 10

4b) Zahlungsmodalitäten

  • Den Schulbeitrag erhalten Sie ca. zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn per SEPA-Lastschrift.
  • Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem gewählten Kurs.
  • Eine Anmeldung gilt als Schuljahresanmeldung = 2 Semester.
  • Der Schulbeitrag erfolgt in 10 Monatsbeiträgen – Ausnahme 10er-Block.

5) Unterrichtsstunden

  • Versäumte Unterrichtsstunden: Von Schüler:innen nicht wahrgenommene Unterrichtseinheiten werden weder nachgeholt noch rückerstattet.
  • Informationspflicht des Schülers & Lehrers: Absagen sind rechtzeitig mitzuteilen.
  • Fairplay-Regelung: Bei länger andauernder Krankheit oder schwerer Verletzung kann – nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung und Mitteilung an die Vereins-Schulleitung – auf Kulanzbasis ein entsprechender Anteil der versäumten Stunden ausgeglichen werden.
  • Von Lehrkräften abgesagte Stunden werden in jedem Fall nachgeholt. (Ausnahme: Erkrankung der Lehrkraft.)
  • Eine Rückerstattung von Schulbeiträgen ist nicht möglich.

6) Regelungen für den Unterrichtsbetrieb

  • Der Unterricht findet regelmäßig 1× wöchentlich statt. Ausnahmen sind Blockveranstaltungen.
  • 10er-Block-Schüler:innen können ihre Einheiten in Absprache mit ihrem/ihrer Pädagog:in innerhalb eines Semesters variabel einteilen.
  • Die Musikschule und ihre Schüler:innen haben sich nach den jeweils gültigen Verordnungen der Bundesregierung sowie ergänzenden Auflagen der Gemeinde Lichtenwörth sowie der Schulleitung zu richten.
  • Distance Learning (Online-Unterricht) wird als gleichwertiger Unterricht anerkannt und gleichwertig verrechnet.

6a) Dance Class

Dance Class ist eine Initiative der Musikschule Lutunwerde für Erwachsene und Kinder. Folgende Dance-Class-Angebote werden angeboten:

  • Dance Class Mini (ab 6 J.) – choreographische Dance Moves mit Fun und Spaß
  • Dance Class Junior (ab 8 J.) – choreographische Dance Moves mit Fun und Spaß
  • Dance Class Oriental f. Kids (ab 10 J.) – Rhythmus, Ausdruck & Bewegung mit Accessoires
  • Dance Class Bauchtanz für Erwachsene – 1001 Nacht

Die jeweiligen Semesterbeiträge sind unter Punkt 4a) „Chöre, Orchester & Zusatzfächer“ angeführt.

Richtlinien / Teilnahmebedingungen (AGB)

  1. Unterrichtszeiten: Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt. Es gilt der Ferien- und Schulplan der niederösterreichischen Pflichtschulen.
  2. Gesundheitliche Voraussetzungen: Die Teilnahme setzt eine ausreichende körperliche Eignung sowie einen altersentsprechenden Gesundheitszustand voraus. Allfällige gesundheitliche Einschränkungen sind der Kursleitung vor Kursbeginn bekannt zu geben.
  3. Anmeldung und Vertragsdauer: Nach Absolvierung einer unverbindlichen Schnupperstunde gilt die Anmeldung für jeweils ein Semester als verbindlich. Eine vorzeitige Abmeldung während des laufenden Semesters ist grundsätzlich nicht möglich.
  4. Kursbeitrag: Der Semesterbeitrag wird einmalig mittels Erlagscheines vorgeschrieben und ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu entrichten.
  5. Kursgröße: Der Kurs wird erst ab einer Größe von 5 Teilnehmer:innen stattfinden.
  6. Verhalten und Sicherheit: Den Anweisungen der Kursleitung sowie den organisatorischen Vorgaben der Musikschule Lutunwerde ist im Interesse eines sicheren und geordneten Unterrichtsbetriebes Folge zu leisten.
  7. Haftung: Für gesundheitliche Haftung sowie mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidung oder sonstige persönliche Gegenstände übernimmt die Musikschule Lutunwerde keine Haftung.
  8. Änderungen: Die Musikschule Lutunwerde behält sich organisatorisch unbedingt notwendige Änderungen von Unterrichtszeiten, Räumlichkeiten oder Lehrpersonen vor.

Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt.

7) Unterrichtsbeginn und Unterrichtsort

  • Der Unterricht beginnt grundsätzlich mit dem offiziellen Schulbeginn der Pflichtschulen in Niederösterreich. Der genaue Starttermin wird vom Verein der Musikschule bekanntgegeben.
  • Es gilt der Schulkalender der Pflichtschulen NÖ – schulautonome Tage können nicht berücksichtigt werden.
  • Der Hauptunterrichtsstandort ist Kirchenplatz 3, 2493 Lichtenwörth. Zusätzlich können weitere, bekanntgegebene Unterrichtsräume (z. B. Volksschule, Kindergärten etc.) genutzt werden. Änderungen des Unterrichtsortes sind möglich, stellen jedoch keinen Grund für eine Abmeldung dar.

8) Musikschulbestätigung – Schulnachricht

  • Am Ende des Schuljahres erhalten alle Schüler:innen eine offizielle Schulnachricht als Musikschulbestätigung über den Unterricht und die erreichten Fortschritte.
  • Diese kann bei Bedarf z. B. für schulische Zwecke, Wettbewerbe oder weiterführende Ausbildungen verwendet werden.

9) Aufsichtspflicht, Haftung

  • Die Aufsichtspflicht durch den Verein der Musikschule besteht ausschließlich während der aktiven Unterrichtszeit und beschränkt sich auf minderjährige Schüler:innen. Diese erfolgt durch die jeweilige Pädagogin bzw. den Vortragenden.
  • Der Verein der Musikschule übernimmt keine Haftung für Vorfälle außerhalb der Unterrichtszeit – insbesondere nicht für Gesundheitsschäden, Unfälle auf dem Schulweg und während des unbeaufsichtigten Aufenthalts in den Schulräumlichkeiten.
  • Alle Räume und das Inventar sind von Schüler:innen sowie Lehrkräften sorgfältig zu behandeln. Für durch Schüler:innen verursachte Schäden haften die Erziehungsberechtigten.

10) Instrumente – Leihinstrumente

  • Grundsätzlich sind die benötigten Instrumente des Schülers selbst mitzubringen. Ausgenommen davon sind fest installierte Instrumente wie Klavier, Schlagzeug und Keyboard o. ä. – diese werden vom Verein für Unterrichtszwecke bereitgestellt.
  • Bei Fragen zur Instrumentenwahl, -beschaffung oder -miete steht die Schulleitung gerne beratend zur Verfügung und unterstützt bei der Auswahl eines passenden Instruments.
  • Leihinstrumente werden nach Verfügbarkeit seitens der Musikschulleitung entgeltlich verliehen. Der Entlehner haftet für Verlust, Diebstahl sowie für alle Schäden am Leihobjekt während der gesamten Leihdauer. Schäden sind durch einen fachkundigen Instrumentenmacher beheben zu lassen und werden dem Entlehner in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt.
  • Eine Instrumenten-Versicherung über die Musikschule Lutunwerde ist bei Entlehnung möglich. Grundsätzlich ist die Leihmiete auf die Dauer eines Schuljahres beschränkt. Schülerinnen und Schüler mit gültiger Wiederanmeldung Einzelunterricht & Gruppenunterricht haben die Möglichkeit, das Instrument auch während der Ferienzeit (2 Monate) kostenlos weiter zu nutzen.
  • Die maximale Miet-Verleihdauer liegt bei 2 Jahren.

10a) Information: Bläserklasse (Leihinstrumente)

  • Der Unterricht für die Bläserklasse ist kostenlos und besteht in der Regel aus 2 UE à 50 Min. Für die Teilnahme an der Bläserklasse wird nur der Instrumenten- & Versicherungsbeitrag in der Höhe von € 20,– einmalig pro Semester (AGB 2026–2027) eingehoben.
  • Diese Gebühr deckt die Bereitstellung, eine Instrumentenversicherung sowie zusätzlich Notenmaterial und die Bereitstellung sowie Nutzungsmöglichkeit des jeweiligen Instruments (Bläser & Schlagzeug) aus dem Bestand der Musikschule ab.
  • Eine Versicherung für allgemeine Leihinstrumente in der Bläserklasse ist inkludiert. Eltern haften für ein Leihinstrument (Schäden werden durch einen externen Instrumentenbauer begutachtet und dem/der Mieter:in bei Rückgabe in Rechnung gestellt). Schlagzeuge, Klavier etc. können nicht verliehen werden.
  • Ein Wechsel des Instruments innerhalb des BK-Kurses (Kurszeitraum 2 Jahre) ist nur in Sonderfällen – auf Antrag sowie Bestätigung der Schulleitung – möglich. (Ziel: ein konstanter Orchesteraufbau.)
  • Eine gleichzeitige Nutzung der Leihinstrumente für den Unterricht an externen Musikschulen oder in privaten Lehrgängen ist nicht gestattet. Die Verwendung im Rahmen der aktiven Teilnahme an Vereinen in Lichtenwörth bleibt davon unberührt und ist selbstverständlich möglich.
  • Zur Vereinfachung der Verwaltung wird die Abwicklung der Zahlungen bevorzugt mittels SEPA-Lastschriftverfahren durchgeführt (siehe AGB).

10b) Leihinstrumente / Verleihkosten

  • Leihinstrumente stehen ausschließlich aktiven, ordentlichen Schüler:innen der MS Lutunwerde zur Verfügung. Voraussetzung ist die Verfügbarkeit sowie Teilnahme an der Bläserklasse (BK) oder einer zum Leihinstrument gehörigen Hauptfach-Unterrichtseinheit an der MS Lutunwerde. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach Rücksprache mit der Schulleitung.

Bläserklasse

  • € 20,– einmaliger Instrumentenbereitstellungs- & Versicherungsbeitrag pro Semester pro Instrument.
  • Das Leihinstrument wird durch die Musikschule Lutunwerde zur Verfügung gestellt und versichert.

Kursschüler:innen (alle übrigen Instrumente)

  • ab € 13,– pro Monat (instrumentenabhängig)
  • Eine Instrumentenversicherung ist entsprechend dem Wert des Leihinstruments zusätzlich möglich.

Erwachsene

  • ab € 15,– pro Monat (instrumentenabhängig)
  • Eine Instrumentenversicherung ist entsprechend dem Wert des Leihinstruments zusätzlich möglich.

Allgemeine Verleihbedingungen

  • Die Miete wird grundsätzlich für 10 Monate berechnet (siehe Leihdauer).
  • Die Mietdauer ist grundsätzlich auf 2 Jahre begrenzt.
  • Bei einer weiterführenden gültigen Anmeldung für das kommende Schuljahr werden die Instrumente kostenlos in den Sommermonaten zur Verfügung gestellt.
  • Schlagwerk, Drumsets etc. können nicht verliehen werden.
  • Nebeninstrumente – Alternativinstrumente – Zweitinstrumente: Die Musikschule konzentriert ihre Förderung auf Hauptinstrumente im Unterricht. Daher werden Nebeninstrumente gerne unterrichtet, können aber nicht seitens der MS Lutunwerde zur Verfügung gestellt werden.
  • Instrumente, deren Anschaffungswert unter der Jahresgebühr liegt oder die nicht verfügbar sind, können nicht verliehen werden. Es gibt seitens der Musikschule keine Verpflichtung für das Anbot eines Leihinstrumentes in Bezug auf die Unterrichtstätigkeit. Gerne unterstützen wir Sie aber mit Information bei der Miete oder beim Kauf bei externen Anbietern.

11) Fächerangebot & Lehrkörper

  • Bei ausreichender Anmeldezahl bemüht sich der Verein, alle gängigen musikalischen Fächer im Rahmen des Möglichen anzubieten. Ein Anspruch auf bestimmte Lehrpersonen oder Wunschtermine besteht nicht. Änderungen in der Lehrkraft- oder Terminzuweisung gelten nicht als Abmeldegrund.

12) Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bei Veranstaltungen & Unterricht

  • Nur der Verein der Musikschule ist durch Ihre Anmeldung berechtigt, bei schulischen Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Aufführungen, Feste) Foto-, Ton- und Filmaufnahmen zu erstellen und diese unentgeltlich für Präsentationen sowie nicht kommerzielle Veröffentlichungen (z. B. Website, Broschüren, Social Media) zu verwenden.
  • Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schüler:innen, die mit der Aufnahme und Verwendung nicht einverstanden sind, müssen dies vor Veranstaltungsbeginn oder Unterrichtseinheit mitteilen. Ohne eine solche Mitteilung gilt das Einverständnis im Zuge der AGB als erteilt.

13) Handyverbot im Unterricht

  • Das Filmen oder Aufzeichnen während des Unterrichts durch Schüler:innen ist ausschließlich zu pädagogischen Zwecken erlaubt und dies nur nach vorheriger Zustimmung der jeweiligen Vortragenden.

14) Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.

Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

Es gilt die DSGVO – siehe Datenschutzerklärung.