- Ziel des Vereins ist es, die Koordination zwischen den musikbegeisterten SchülerInnen sowie fachlichen Vortragenden zu fördern und die Umsetzung zu unterstützen. Instrumentalausbildung und Bildungsinitiativen sollen insbesondere im Bereich der Jugend- und Erwachsenenbildung gefördert werden. Der Unterricht findet in der Regel in Lichtenwörth – Kirchenplatz 3/1. Stock statt. (Standortserweiterungen sind zulässig und werden zeitnah bekanntgegeben).
- 1) Allgemeine Anmeldungs- Information
- Die Anmeldung gilt für ein gesamtes Schuljahr (zwei Semester). Anmeldeformulare sind direkt über die Musikschule den Lehrkörper oder im Bürgerservice Lichtenwörth erhältlich sowie online über die Website www.musikschule-lutunwerde.at möglich.
Die Zuteilung der Unterrichtseinheiten und Lehrkräfte erfolgt ausschließlich durch die Musikschulleitung. Mit Unterschrift der Anmeldung wird die jeweils gültige Schulordnung anerkannt. - Nachmeldungen: Auch während des laufenden Semesters können Nachmeldungen entgegengenommen werden. Ein Einstieg in den Musikunterricht ist – je nach freien Plätzen und Kursangeboten für Kinder und Erwachsene möglich. Mit Unterschrift der Anmeldung wird die jeweils gültige Schulordnung anerkannt.
- Mitwirkung: Alle Schüler:innen der Musikschule Lutunwerde sind angehalten, pro Semester an mindestens einem Schülerkonzert oder vergleichbaren öffentlichen Auftritt mitzuwirken. Diese Auftritte sind integraler Bestandteil der musikalischen Ausbildung – gelten für die Jahresbeurteilung und Wiederaufnahme und fördern die persönliche sowie künstlerische Entwicklung der Schüler:innen. Sie gelten als reguläre Unterrichtseinheit im Sinne der „Aufführungspraxis“. Für Lehrkräfte wird die entsprechende Mitwirkung arbeitstechnisch berücksichtigt.
1a) Anmeldung, Ummeldung, Nachmeldung, Abmeldung
- Anmeldungen erfolgen schriftlich oder über das Online-Formular auf der Homepage der Musikschule und sind nach Bestätigung durch den Verein für die Dauer eines Schuljahres verbindlich.
- Ummeldungen (z. B. Instrumentenwechsel oder Kursänderungen) sind – sofern freie Plätze vorhanden sind – jeweils vor Semester Ende der Schulleitung per mail mitzuteilen.
- Nachmeldungen: Auch während des laufenden Semesters können Nachmeldungen entgegengenommen werden und werden aliquot in ganzen Monaten abgerechnet. (keine Stundenabrechnung)
- Abmeldungen während des laufenden Schuljahres sind grundsätzlich nicht zulässig. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Wohnortwechsel, längerfristige Krankheit, Notlage) kann in Absprache mit der Schulleitung eine Lösung gefunden werden. In solchen Fällen ist eine vorherige Kontaktaufnahme und eine schriftliche Zusendung an die Musikschuldirektion verpflichtend.
- Eine Abmeldung nach Ablauf des Schuljahres ist nicht notwendig, da für jedes Schuljahr eine neue Anmeldung erforderlich ist. (Ausnahme Bläserklasse da diese für jeweils 2 Jahre konzipiert ist)
2) Schnupperstunden
- Die Schnupperstunde a 25 min. ist eine einmalige, kostenlose Kennenlernstunde für Neustarter, die vom Verein der Musikschule nach Vor-Anmeldung angeboten wird.
- Sie lernen Ihren Pädagogen*in persönlich kennen
- Sie können alle offenen Fragen vor Ort besprechen und Ihr Instrument- Ihre Stundenauswahl kennenlernen
- Gemeinsam wird ein möglicher Unterrichtstermin vereinbart
- Pro Semester ist eine Schnupperstunde pro Instrument als Neustarter möglich
- Weiters werden Informationstage – wie z.B.: Tag der offenen Türe angeboten
- Musikunterricht für Kinder & Erwachsene
- Die allg. Aufnahme erfolgt nach Maßgabe freier Plätze, unter Berücksichtigung der musikalischen und körperlichen Eignung sowie des Eingangsdatums der Anmeldung.
Es finden keine Aufnahmsprüfungen, sondern Schnupper- Kennenlernstunden statt.
(über die tatsächliche Aufnahme entscheidet die Schulleitung) - Es finden keine Übertrittsprüfungen statt; die musikalische Entwicklung wird als immanente (kontinuierliche) Bewertung evaluiert. Bewertung durch Mitmachen, Fortschritt, Beteiligung, Präsentation.
– eine positive Bewertung – Beurteilung ermöglicht die weitere Anmeldung an der Musikschule Lutunwerde. - Der Musikunterricht steht ab sofort auch Erwachsenen offen.
(* 10er Block Möglichkeit) -
§ 10er-Block-Unterricht
(1) Die Musikschule Lutunwerde bietet neben dem regulären Semesterunterricht ein alternatives Unterrichtsmodell für Erwachsene in Form eines sogenannten 10er-Blocks an.
(2) Der 10er-Block umfasst zehn (10) Unterrichtseinheiten je Semester und berechtigt ausschließlich zur Inanspruchnahme dieser Einheiten innerhalb des jeweils vertraglich vereinbarten Semesters.
(3) Es handelt sich hierbei weder um ein übertragbares noch um ein ansparbares Stundenkontingent. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten verfallen mit Ablauf des Semesters ersatzlos.
(4) Eine Übertragung in nachfolgende Semester, eine aliquote Rückerstattung, eine Auszahlung oder sonstige Gutschrift nicht konsumierter Einheiten ist ausgeschlossen.
(5) In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei nachgewiesener Krankheit oder höherer Gewalt, kann auf schriftliches Ansuchen eine Sonderregelung gewährt werden. Die Entscheidung hierüber obliegt ausschließlich der Musikschule. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
(6) Die Terminvergabe erfolgt nach Maßgabe der organisatorischen, personellen und räumlichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf bestimmte Unterrichtszeiten, Ersatztermine oder Nachholstunden besteht nicht.
-
§ Anmeldung, Schnupperstunde und Beobachtungszeitraum
-
Mit der Teilnahme an der angemeldeten Schnupperstunde gilt der Unterrichtsplatz als verbindlich angemeldet, sofern keine anderslautende Absage im Anschluß erfolgt.
-
Für Neueinsteiger:innen wird ein zweiwöchiger Beobachtungszeitraum festgelegt. Dieser Zeitraum beginnt off. mit der ersten regulären Unterrichtseinheit bzw.nach der Schnupperstunde.
-
Während des kostenlosen Beobachtungszeitraums werden ausschließlich die tatsächlich stattfindenden Unterrichtseinheiten gesehen, und ermöglichen dem SchülerIn als auch der Musikschule den Rücktritt von einer Vereibarung (pädagogische, gesundheitliche, terminliche Probleme)
-
Eine schriftliche Abmeldung innerhalb dieses Beobachtungszeitraums ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. In diesem Fall entstehen keine weiteren Zahlungsverpflichtungen über die bis dahin konsumierten Unterrichtseinheiten hinaus.
-
Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Abmeldung, wird das Unterrichtsverhältnis automatisch als regulär fortgesetzt und gemäß den geltenden Tarif- und Zahlungsbestimmungen verrechnet.
für Erwachsene mit 10 er Block: -
- Mit der Teilnahme an der angemeldeten Schnupperstunde gilt der Unterrichtsplatz als verbindlich angemeldet, sofern keine anderslautende Absage im Anschluß erfolgt. (10er Blöcke werden vollständig vor dem ersten Unterricht abgerechnet)
- Schulbeiträge
- Die Unterrichtskosten werden jährlich vom Verein der Musikschule angepasst – unter Berücksichtigung von Indexanpassungen, Erhaltungs- und Betriebskosten.
- Hauptamtlich gemeldete Kinder, Schüler:innen, Studierende sowie Präsenzdiener aus Lichtenwörth, erhalten gegen Vorlage eines gültigen Nachweises bis zum vollendeten 24. Lebensjahr den ermäßigten Kindertarif.
- Der Erwachsenentarif gilt grundsätzlich ab dem vollendeten 21. Lebensjahr.
- Schüler & Erwachsene aus der Region können sich gerne in Gruppenstunden, Jugendblasorchester, Jugendchor sowie Ensembles anmelden.
Es gilt hier der Beitrag/ Region.
4a) Schulbeiträge Liste – Schuljahr 2026/ 2027
Alle Beiträge sind pro Monat & pro Person zu verstehen.
| Unterrichtsform | Dauer | Zielgruppe | Beitrag Liwö | Beitrag Region |
|---|---|---|---|---|
| Einzelunterricht (E) | 25 min | Schüler*innen | EUR 40,- | auf Anfrage |
| 40 min | Schüler*innen | EUR 47,- | auf Anfrage | |
| 50 min | Schüler*innen | EUR 55,- | auf Anfrage | |
| 2er Gruppe (G) | 50 min | Schüler*innen | EUR 40,- | EUR 65,- |
| 3er Gruppe (G) | 50 min | Schüler*innen | EUR 34,- | EUR 40,- |
| 4er Gruppe (G) | 50 min | Schüler*innen | EUR 29,- | EUR 34,- |
| Bläserklasse VS | – | ab 2. & 3. Volksschule | kostenlos | n.a. |
| – Wiederanmeldung | – | kostenlos | n.a. | |
| – Neuanmeldung | – | kostenlos | n.a. | |
| Jugendblasorchester | 50 min | Schüler*innen | EUR 10.- | EUR 10.- |
| Kinderchor VS | 50 min | Schüler*innen | kostenlos | n.a. |
| – Wiederanmeldung | – | kostenlos | n.a. | |
| – Neuanmeldung | – | kostenlos | n.a. | |
| Chor / Jugendchor | 50 min | Jugend (ab 5 TN) | kostenlos | auf Anfrage |
| Theoriekurs | 50 min | Kinder mit Hauptfach | kostenlos | auf Anfrage |
| EMP / Früherziehung | 50 min | Kinder (ab 5 TN) | EUR 18,- | auf Anfrage |
| Ensembles | 50 min | Kinder (ab 5 TN) | EUR 18,- | auf Anfrage |
Für jedes Ensemble wird eine Mindestanzahl von 5 Teilnehmer*innen angestrebt, damit der Unterricht stattfinden kann. Da sich die Ensemblezusammensetzung erst nach Abschluss der allgemeinen Anmeldungen ergibt, können wir die tatsächliche Durchführung erst zu einem späteren Zeitpunkt bestätigen. Sollte ein Ensemble mangels Teilnehmerzahl nicht zustande kommen, wird Ihre Anmeldung dafür automatisch hinfällig – selbstverständlich ohne Auswirkungen auf Ihre Anmeldung im Instrumental- oder Gesangsfach (Einzel- oder Gruppenunterricht).
Erwachsenenunterricht – 10er Block (Einmalzahlung pro Person)
| Unterrichtsform | Dauer | Beitrag Liwö | Beitrag Region |
|---|---|---|---|
| Einzelunterricht (E) | 25 min | EUR 250,- (22/Eh) | EUR 250,- (22/Eh) |
| Einzelunterricht (E) | 50 min | EUR 480,- (44/Eh) | EUR 480,- (44/Eh) |
| Ensemble ab 2 Personen Kinder spielen kostenlos mit |
50 min | EUR 200,- (20/Eh/P.) | EUR 200,- (20/Eh/P.) |
Leihinstrumente
| Verleihdauer | Zielgruppe | Beitrag (einmalig) |
|---|---|---|
| 1 Schuljahr | Kinder & Erwachsene | ab EUR 80,- |
4b) Zahlungsmodalitäten
- Den Schulbeitrag erhalten Sie ca. zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn per SEPA-Lastschrift;
- Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem gewählten Kurs.
- Eine Anmeldung gilt als Schuljahresanmeldung = 2 Semester
- Der Schulbeitrag erfolgt in 10 Monatsbeiträge – Ausnahme 10er Block
5) Unterrichtsstunden
- Versäumte Unterrichtsstunden – Von Schüler:innen nicht wahrgenommene Unterrichtseinheiten werden weder nachgeholt noch rückerstattet.
- Informationspflicht des Schülers & Lehrers: Absagen sind rechtzeitig mitzuteilen.
- Fairplay-Regelung: Bei länger andauernder Krankheit oder schwerer Verletzung kann – nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung und Mitteilung an die Vereins-Schulleitung – auf Kulanzbasis ein entsprechender Anteil der versäumten Stunden ausgeglichen werden.
- Von Lehrkräften abgesagte Stunden werden in jedem Fall nachgeholt.
(Ausnahme Erkrankung der Lehrkraft) - Eine Rückerstattung von Schulbeiträgen ist nicht möglich.
6) Regelungen für den Unterrichtsbetrieb
- Der Unterricht findet regelmäßig grundsätzlich 1x wöchentlich statt. Ausnahmen sind Blockveranstaltungen;
- 10er Block Schüler:innen – Erwachsene EE können Ihre Einheiten nur in Absprache mit Ihrem Pädagog:in innerhalb eines Semester´s variabel einteilen;
- Die Musikschule und Ihre Schüler:innen haben sich nach den jeweils gültigen Verordnungen der Bundesregierung sowie ergänzende Auflagen der Gemeinde Lichtenwörth sowie der Schulleitung zu richten.
- Distance Learning (Online-Unterricht) wird bei Verordnung als gleichwertiger Unterricht anerkannt und gleichwertig verrechnet.
7) Unterrichtsbeginn und Unterrichtsort
- Der Unterricht beginnt grundsätzlich mit dem offiziellen Schulbeginn der Pflichtschulen in Niederösterreich. Der genaue Starttermin wird vom Verein der Musikschule bekanntgegeben.
- Es gilt der Schulkalender der Pflichtschulen NÖ – schulautonome Tage können nicht berücksichtigt werden.
- Der Hauptunterrichtsstandort ist Kirchenplatz 3/1. Stock 2493 Lichtenwörth. Zusätzlich können weitere, bekanntgegebene Unterrichtsräume (z. B. Volksschule, Kindergärten etc.) genutzt werden. Änderungen des Unterrichtsortes sind möglich, stellen jedoch keinen Grund für eine Abmeldung dar.
8) Musikschulbestätigung – Schulnachricht - Am Ende des Schuljahres erhalten alle Schüler:innen eine offizielle Schulnachricht als Musikschulbestätigung über den Unterricht.
- Diese kann bei Bedarf z. B. für schulische Zwecke, Wettbewerbe oder weiterführende Ausbildungen verwendet werden.
9) Aufsichtspflicht, Haftung
- Die Aufsichtspflicht durch den Verein der Musikschule besteht ausschließlich während der aktiven Unterrichtszeit und beschränkt sich auf minderjährige Schüler:innen. Diese erfolgt durch die jeweilige Pädagogin bzw. den Vortragenden.
- Der Verein der Musikschule übernimmt keine Haftung für Vorfälle außerhalb der Unterrichtszeit – insbesondere nicht für Gesundheitsschäden, Unfälle auf dem Schulweg und während des unbeaufsichtigten Aufenthalts in den Schulräumlichkeiten.
- Alle Räume und das Inventar sind von Schüler:innen sowie Lehrkräften sorgfältig zu behandeln. Für durch Schüler:innen verursachte Schäden haften die Erziehungsberechtigten.
10) Instrumente – Leihinstrumente
- Grundsätzlich sind die benötigten Instrumente des Schülers selbst mitzubringen. Ausgenommen davon sind fest installierte Instrumente wie Klavier, Schlagzeug und Keyboard o.ä. – diese werden vom Verein für Unterrichtszwecke bereitgestellt.
- Bei Fragen zur Instrumentenwahl, -beschaffung oder -miete steht die Schulleitung gerne beratend zur Verfügung und unterstützt bei der Auswahl eines passenden Instruments.
- Leihinstrumente werden nach Verfügbarkeit seitens der Musikschulleitung entgeltlich verliehen. Der Entlehner haftet für Verlust, Diebstahl sowie für alle Schäden am Leihobjekt während der gesamten Leihdauer.
Schäden sind durch einen fachkundigen Instrumentenmacher beheben zu lassen und werden dem Entlehner in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt.
** Eine Instrumenten-Versicherung über die Musikschule-Lutunwerde ist bei Entlehnung möglich.
Grundsätzlich ist die Leihmiete auf die Dauer eines Schuljahres beschränkt. Schülerinnen und Schüler mit gültiger Wiederanmeldung Einzelunterricht & Guppenunterricht haben die Möglichkeit, das Instrument auch während der Ferienzeit (2 Monate) kostenlos weiter zu nutzen.
Die maximalie Miet-Verleihdauer liegt bei 2 Jahren.
10) a Information: Bläserklasse (Leihinstrumente)
- Der Unterricht für die Bläserklasse ist kostenlos und fällt daher nicht in die Tarifordnung und besteht gesamt aus insgesamt UE mit 50 min.
Für die Teilnahme an der Bläserklasse wird ein einmaliger Instrumenten & Versicherungsbeitrag von 20 € pro Semester verrechnet;
- Diese Gebühr deckt die Bereitstellung und Nutzungsmöglichkeit des jeweiligen Instruments aus dem Bestand der Leihinstrumente der Musikschule sowie eine Instrumentenversicherung und Notenbeitrag f. d. Bläserklasse ab.
- Diese Gebühr deckt die Bereitstellung und Nutzungsmöglichkeit des jeweiligen Instruments aus dem Bestand der Leihinstrumente der Musikschule sowie eine Instrumentenversicherung und Notenbeitrag f. d. Bläserklasse ab.
- Eine Versicherung für Leihinstrumente ist allgemein nicht inkludiert – Eltern haften für ein Leihinstrument
- ** Eine Instrumenten-Versicherung über die Musikschule-Lutunwerde ist bei Entlehnung möglich. Der Antrag ist vom EntlehnerIn zu stellen.
- (Schäden werden durch einen externen Instrumentenbauer begutachtet und dem Mieter/in bei Rückgabe Rechnung gestellt) – Schlagzeuge und Rhythmusinstrumente können nicht verliehen werden;
- Ein Wechsel des Instrumentes innerhalb des BK- Kurses – (Kurszeitraum gilt für 2 Jahre – Einstieg ab der 2 VS möglich) ist nur in Sonderfällen – auf Antrag sowie Bestätigung der Schulleitung möglich. (Zielsetzung = ein konstanter Orchesteraufbau)
- eine gleichzeitige Nutzung der Leihinstrumente für den Unterricht an externen Musikschulen oder in privaten Lehrgängen ist mit Instrumenten der MS Lutunwerde nicht gestattet.
Die Verwendung im Rahmen der aktiven Teilnahme an Vereinen in Lichtenwörth bleibt davon unberührt und ist selbstverständlich möglich. - Die Abwicklung der Verrechnung soll mit einer Sepa Lastschrift zur Verwaltungserleichterung durchgeführt werden.
10) b Leihinstrumente / Verleihkosten
- Leihinstrumente stehen ausschließlich aktiven, ordentlichen Schüler:innen der MS Lutunwerde zur Verfügung. Voraussetzung ist die Teilnahme an der Bläserklasse (BK) oder einer zum Leih-Instrument gehörigen Hauptfach Unterrichtseinheit an der MS Lutunwerde.
- Für alle Schüler:innen im Schuljahr gelten folgende Leihkosten:
Bläserklasse
- € 20 einmaliger Instrumentenbereitstellung & Versicherungsbeitrag pro Semester pro Instrument;
- Das Leihinstrument wird durch die Musikschule Lutunwerde zur Verfügung gestellt und versichert.
- Kursschüler:innen (alle übrigen Instrumente)
- ab € 13 pro Monat (instrumentenabhängig)
- Eine Instrumentenversicherung ist entsprechend dem Wert des Leihinstrumentes zusätzlich möglich.
- Erwachsene
- ab € 15 pro Monat Monat (instrumentenabhängig)
- Eine Instrumentenversicherung ist entsprechend dem Wert des Leihinstrumentes zusätzlich möglich.
- Die Miete wird grundsätzlich für 10 Monate berechnet. (siehe Leihdauer)
- Die Mietdauer ist grundsätzlich auf 2 Jahre begrenzt
- Bei einer weiterführenden gültigen Anmeldung für das kommende Schuljahr, werden die Instrumente kostenlos in den Sommermonaten zur Verfügung gestellt.
- Schlagwerk – Drumset´s etc. können nicht verliehen werden –
- Nebeninstrumente – Alternativinstrumente – Zweitinstrumente
Die Musikschule konzentriert ihre Förderung auf Hauptinstrumente im Unterricht.
Daher werden Nebeninstrumente gerne unterrichtet, können aber nicht seitens der MS- Lutunwerde zur Verfügung gestellt werden. - Instrumente, deren Anschaffungswert unter der Jahresgebühr von liegen, können nicht verliehen werden. – Gerne unterstützen wir Sie aber mit Information bei der Miete oder Kauf bei externen Anbietern.
11) Fächerangebot & Lehrkörper
- Bei ausreichender Anmeldezahl bemüht sich der Verein, alle gängigen musikalischen Fächer im Rahmen des Möglichen anzubieten. Ein Anspruch auf bestimmte Lehrpersonen oder Wunschtermine besteht nicht. Änderungen in der Lehrkraft- oder Terminzuweisung gelten nicht als Abmeldegrund.
- Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bei Veranstaltungen & Unterricht
Nur der Verein der Musikschule ist durch Ihre Anmeldung berechtigt, bei schulischen Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Aufführungen, Feste) Foto-, Ton- und Filmaufnahmen zu erstellen und diese unentgeltlich für Präsentationen sowie nicht kommerzielle Veröffentlichungen (z. B. Website, Broschüren, Social Media) zu verwenden.
Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schüler:innen, die mit der Aufnahme und Verwendung nicht einverstanden sind, müssen dies vor Veranstaltungsbeginn oder Unterrichtseinheit mitteilen.
Ohne eine solche Mitteilung gilt das Einverständnis im Zuge der AGB als erteilt.
12) Handyverbot im Unterricht
- Das Filmen oder Aufzeichnen während des Unterrichts durch Schüler:innen ist ausschließlich zu pädagogischen Zwecken erlaubt und dies nur nach vorheriger Zustimmung der jeweiligen Vortragenden.
13) Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.
Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen durch Dritte zur
Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
Es gilt die DSGVO – siehe Datenschutzerklärung
Verein Musikschule Lutunwerde
Vereins-Obmann – Schulmanagement
Direktor Professor Mag. art. Martin Weber, MSc
Änderungen und Schreibfehler vorbehalten.
– 27.10. 2025 Aktualisierung & Schreibfehlerkorrektur
– 25.11. 2025 Aktualisierung & Information Versicherung für Instrumente
– 02.02.2026 Aktualisierung Formulierung 10er Block f. Erwachsene
Aktualisierung Formulierung Immanente Prüfungsordnung
– 27.4. 2026 Aktualisierung SS 2026-2027
(„Änderungen, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.“)